AGB’s
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Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Kanuvermietung "FULDA-KANURENT"
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertragsabschluss zwischen
Fulda-Kanurent
Jürgen Guttmann
Uferstraße 10
34302 Guxhagen-Büchenwerra
Handy
: 0171-8300760
E-Mail
: fulda-kanurent@web.de
Home-Page
: www.fulda-kanurent.de
in der Folge FK genannt,
und dem Mieter. Sie gelten bei Gruppen auch für den Gruppenauftraggeber.
Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg auch über unsere E-Mail-Adresse fulda-kanurent@web.de getroffen
werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Kanus und
Kajaks, die durch FK vermietet werden. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs, andere Vertragsbedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Vertragsabschluss
Mit der Reservierung bietet der Kunde dem Kanuverleih FK den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Reservierung des
Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
beizubringen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird durch beide Seiten
verbindlich, wenn er von FK schriftlich bestätigt wurde.
Der Anmeldende einer Gruppe handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Die Anmeldungen werden nach Termin des Eingangs
bearbeitet. Wir empfehlen eine Termintour bis spätestens 10 Tage vor Tourbeginn zu buchen. Spätere Anmeldungen werden nach
Möglichkeit berücksichtigt. Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des
schriftlichen oder mündlichen Mietvertrages anerkannt.
Mietpreise - Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die gültigen Preise sind auf
unserer Homepage www.fulda-kanurent.de und an der Anmietstation ausgehängt.
25% des Mietpreises sind spätestens zwei Wochen vor Miet- beziehungsweise Veranstaltungsbeginn bzw. zu dem in der schriftlichen
Auftragsbestätigung angegebenen Termin auf das entsprechende Konto zu überweisen. Der komplette Mietpreis ist bei einer Miete
ohne vorherige Anmeldung, bzw. bei Buchungen mit Auftragsbestätigung (Restzahlung) bei Mietbeginn an den Kanuverleih FK in bar
zu entrichten.
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der
Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Neben dem Mietpreis erfolgt eine Kautionszahlung in Höhe von 200,00 €,
alternativ kann auch ein Pfand hinterlegt werden. Das Pfand b.z.w. die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des
Vertragsgegenstands zurück gegeben.
Beim durch Kunden bezahlten Bootstransport durch FK besteht die Möglichkeit der Mitfahrt zum Startpunkt der Tour oder Rückfahrt
zur Verleihstation. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine unentgeltliche Service-Leistung von FK
handelt, die Beförderung von bis zu 4 Personen ist pro Fahrt möglich.
Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten. Tritt der Mieter vom
Vertrag zurück, ist der Kanuverleih FK berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten zu berechnen:
a) bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 20% des Mietpreises
b) bei Rücktritt innerhalb 9 bis 3 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt weniger als 3 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes: 90% des Mietpreises
Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern diese sich den bestehenden Mietvertrag und den AGB‘s des
Kanuverleihs FK und allen daraus für sie entstehenden Rechte und Pflichten unterwirft. Dem Kanuverleih FK steht es zu, diese
Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen. Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt
des Mieters, es sei denn die Witterungsgründe stellen eine Gefahr für den Mieter dar.
Rücktritt durch Fulda-Kanurent
Fulda-Kanurent ist berechtigt bei Hochwasser, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, Anzahlungen werden sofort zurückbezahlt.
Fulda-Kanurent ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn:
a) wenn Drogen oder Alkohol missbraucht werden
b) wenn Dritte gefährdet werden
c) wenn ein unangemessenes Verhalten zu Tage gelegt wird
d) wenn sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.
Der Kanuverleih FK behält dann den Anspruch auf den Mietpreis.
Mietdauer
Die Mietdauer der einzelnen Touren ist in den Streckenbeschreibungen angegeben. Die Zeitangaben bei unseren Streckentouren
sind so berechnet, dass Sie eine gemütliche Tour ohne Zeitdruck unternehmen können.
Da es in Einzelfällen zu erheblichen Verspätungen kam, behalten wir uns vor, bei Überschreitungen von mehr als 50%, max. 2
Stunden, zusätzliche Mietkosten zu erheben. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände nach 18.°° Uhr, am vereinbarten Rückgabetag, werden von FK zusätzliche Kosten
berechnet.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt, der
Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Auftragsbestätigung. Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete geeignete
Rettungsmittel, Paddel sowie wasserdichte Packsäcke ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich
in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von FK zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in
Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
Leistungs- und Preisänderungen
Der Kanuverleih FK behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Gast vor Buchung selbstverständlich informiert wird, ausgenommen
hiervon sind kurzfristige unvorhersehbare Ereignisse.
Individultouren
Abholung und Rückgabe der Boote: Täglich ab 10.°°, Rückgabe am vereinbartem Tag bis 18.°° Uhr.
Der Mietpreis, versteht sich für fahrbereite Boote inklusive der, der Sitzplatzanzahl entsprechenden Paddel und Schwimmhilfen.
Alle Beschädigungen an den gemieteten Booten, die über ein normales Maß an Oberflächenkratzern hinausgehen und
Beschädigungen an sonstigen fremden Eigentum, gehen zu Lasten des Mieters und müssen von diesem im Rahmen der anfallenden
Wertminderung ersetzt werden. Der Vermieter FK übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Gegenständen, die im
Zusammenhang mit den gemieteten Booten und der Nutzung dieser entstehen. Verlorene oder zerstörte Gegenstände müssen vom
Mieter zum Neupreis (Listenverkaufspreis) ersetzt werden. Der Mieter versichert ausdrücklich, entsprechend abgesichert zu sein
oder das Risiko persönlich zu tragen und bestätigt das mit seiner Unterschrift bei Vertragsabschluss.
Der Mieter darf die Boote nur auf der Fulda nutzen.
Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden während der der Tour bzw. während des Transports von Booten und
Material.
Für unsere Packsäcke übernehmen wir keine Haftung auf Dichtigkeit.
Bei Verlust der Leihausrüstung haftet der Teilnehmer für den Neubeschaffungswert sowie eventuelle Vermietausfälle wegen fehlen
des Bootes.
Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen
Der Kanuverleih FK ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die
Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen
Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem Mitarbeiter von FK zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen FK ein Leistungsausfall
gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der
Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden
verursacht oder mit verursacht wurde.
Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Wenn der Mieter keine Schwimmweste nutz, hat er dies im Falle eines Unfalls selbst zu
vertreten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist.
Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und
die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die
schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter von FK auf einen Anhänger aufzuladen. Die Boote sowie das Zubehör (Paddel,
Schwimmhilfe, Packsack) sind in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand persönlich zurückzugeben. Sollte dies nicht der
Fall sein, so fallen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 10,00 € je Boot an, welche von der Kaution in Abzug gebracht werden.
Bei außerordentlichen Kenterungen mit anschließender Bergung, durch uns werden Kosten von 50 € berechnet.
Weitergehende Bergungskosten die einen Einsatz von externen Rettungskräften erfordern, verursacht durch schuldhaftes und
vertragswidriges Verhalten des Mieters, gehen zu Lasten des Mieters.
Haftungsbeschränkung des Kanuverleih FULDA-KANURENT
Jegliche Haftung vom FK wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der
Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Kanuverleih FK übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße
Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung.
Die Benutzung der von FK zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Können Leistungen aus von FK verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet FK bis zur vollen Höhe des Leistungspreises.
Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, von FK oder ihrer
Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen.
Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel
umgehend anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz gegenüber FK
ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstalters hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Alle
anderen Angaben entnehmen Sie bitte dem BGB.
Verleihstation
Alle Bootstouren oder Anmietungen von Booten erfolgen ausschließlich von unserer Verleihstation
FULDA-KANURENT - Uferstraße 10 - 34302 Guxhagen-Büchenwerra
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Kassel vereinbart.
Die AGB’s des Verleihers FULDA-KANURENT gelten als anerkannt
AGB‘S gültig ab dem 09.05.2018 bis auf Widerruf
Grundsätze
Kanusportler sollten alles daran setzen, dass von unserem Sport keine zusätzliche Belastung für die Natur ausgeht. Daher haben wir
einige Ratschläge für Sie zusammengestellt, damit Sie unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes vermeiden
können.
•
Vermeiden Sie bitte alles, was Tiere stören oder auch nur beunruhigen könnte. Alle Feuchtgebiete sind von besonderer
Bedeutung für das ökologische
Gleichgewicht der Natur. Flachwasserbereiche, Uferzonen sowie angrenzendes Umland sind
Brut- und Aufzuchtgebiete für viele Tiere und insbesondere für Wasservögel, deren Brutzeit sich von April bis Juli erstreckt.
Halten Sie möglichst großen Abstand von Nestern und Nachwuchs führenden Wasservögeln. Sind Sie mit mehreren Booten
unterwegs und müssen Sie ein Nest oder eine Vogelfamilie passieren, fahren Sie bitte weiträumig und zügig vorbei. Halten Sie
die Boote eng zusammen, um die Störung möglichst kurz zu halten.
•
Informieren Sie sich bitte vor Beginn der Fahrt, ob Ihr Weg durch ein Schutzgebiet führt. In vielen Bereichen unseres Landes
sind Schutzgebiete
ausgewiesen. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Schuldhafte
Verstöße gegen Fahr- und Betretungsverbote hat der Gesetzgeber mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
•
Melden Sie Umweltverschmutzungen.
•
Informieren Sie sich vor der Fahrt bitte über das Gewässer, das Sie befahren wollen. Dies sollte eine Selbstverständlichkeit
sein, nicht nur aus
Umweltschutzgründen sondern auch aus Sicherheitsgründen. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie
aus den zur Verfügung gestellten Flusskarten
•
Denken Sie schon bei der Anfahrt an die Umwelt. Bilden Sie Fahrgemeinschaften. Stellen Sie Ihren PKW bitte auf öffentlichen
Parkplätzen und nicht auf Privat- oder Forstwegen oder sogar Gaststättenparkplätzen ab. Ist letzteres unumgänglich, dann
fragen Sie bitte um Erlaubnis.
•
Vermeiden Sie Uferbeschädigungen beim Start. Starten Sie Ihre Paddeltour nur von Ufern, an denen keine Schäden verursacht
werden können. Starten Sie bitte nicht, indem Sie mit Ihrem Boot die Uferböschung hinunterrutschen. Dies zerstört nur das
Ufer.
•
Alle Flachwasser- und Schilfzonen bitte weiträumig umfahren. Sie stehen unter besonderem Schutz. Es sind wertvolle Laich-
und Brutgebiete für Fische und Vögel und Standorte seltener Wasserpflanzen.
•
Genießen Sie die Stille und Einsamkeit. Stören Sie nicht andere Leute, die wie Sie die Ruhe suchen. Vermeiden Sie Lärm und
lautes Rufen.
•
Rasten und Lagern zur kurzen Erholung ist nur an Plätzen möglich, an denen das Ufer nicht beschädigt werden kann.
•
Nehmen Sie ihren Müll wieder mit und lassen Sie ihn keinesfalls an ihren Rast- oder Lagerplätzen liegen.
•
Nehmen Sie beim Umtragen besondere Rücksicht auf Uferbefestigungen.
(Quelle: DKV-Faltblatt "Naturbewusst paddeln)
© 2021. FULDA-KANURENT .
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Version 2021 - 01 vom 30.04.2021
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Fulda-Kanurent
die andere Kanu- und Kajakvermietung
Die Kanutouren können nur unternommen werden
bei Wasserständen am Pegel
BAD HERSFELD 1
< 260 cm
GREBENAU
< 165 cm
hier der Link zu den Wasserständen